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  1. Vernunft, Achtung und Menschlichkeit bestimmen das Klima an unserer Schule.

  2. Jeder Schüler hat das Recht, die für ihn bestmöglichen Lernergebnisse zu erreichen und seine Fähigkeiten zu entfalten.

  3. Es ist Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten, Gefahren für Leib, Leben und Eigentum, die von den Schülern gegen Mitschüler, Schulpersonal und gegen Schuleigentum ausgehen, zu verhindern. In diesem Zusammenhang sind Waffen jeglicher Art, Alkohol sowie Rausch- und Suchtmittel an der Schule nicht gestattet.

  4. Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler Gesinnung werden nicht toleriert (entsprechende Kleidung und Medien). Insbesondere ist das Tragen oder das Re präsentieren von Kleidung und Symbolen, welche als Sympathiebekundungen für national-sozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder menschenverachtende Einstellungen aufgefasst oder gedeutet werden können, an der Anna-Seghers-Oberschule nicht zulässig. Je nach Schwere und Form der Auseinandersetzung werden zur Lösung des Konfliktes- verpflichtende Gespräche geführt,- innerschulische Maßnahmen ergriffen,- schuldisziplinarische Maßnahmen durchgeführt,- ggf. strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

Anlage: 
Der vom Landeskriminalamt ausgearbeitete und ständig aktualisierte Katalog mit der Liste der untersagten Symbole liegt zur Einsicht bei der Schulleitung vor.

Unterricht

Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Zum Stundenbeginn sitzt jeder Schüler an seinem Platz, das Arbeitsmaterial liegt bereit. Darüber hinaus kann der Lehrer besondere Regeln festlegen, die den Normen des Anstandes, der gegenseitigen Achtung, der Sauberkeit, Ordnung und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. An der Reinigung des Schulgeländes beteiligen sich die Schüler nach einem festgelegten Plan. Der Müll wird getrennt entsorgt und bei Bedarf durch die Schüler in bereitgestellte Behälter gebracht.
Jeder Schüler ist für Sauberkeit an seinem Platz verantwortlich. Der Ordnungsdienst wird jeweils vom Fachlehrer benannt. Er sorgt dafür, dass der Unterrichtsraum sauber und ordentlich verlassen wird.


Jeder Schüler ist zur pfleglichen Behandlung der Lehr- und Lernmittel sowie des Mobiliars verpflichtet.
Aus Sicherheitsgründen entscheidet der Lehrer über das Öffnen und Schließen der Fenster.
Während des Unterrichts kann der Raum nur mit Zustimmung des Lehrers verlassen werden.
Bei Nichterscheinen des Lehrers informiert der vom Fachlehrer ernannte verantwortliche Schüler sofort nach Unterrichtsbeginn die Schulleitung.
Das Betreten des Schulgebäudes ist erst mit dem Klingelzeichen zum Einlass erlaubt.

Während des Unterrichts ist der selbstständige Gebrauch von privaten elektronischen Medien untersagt. Alle SchülerInnen haben ihre elektronischen Medien vor Unterrichtsbeginn 7.50 Uhr abzuschalten. Schülerinnen der Klassenstufe 11-13 ist die Nutzung sämtlicher elektronischer Medien außerhalb des Schulgebäudes in den Hofpausen gestattet. In Freistunden gilt diese Festlegung auch für das Schulhaus in geschlossenen Räumen. Für die SchülerInnen der Klassenstufe 10 ist die Nutzung sämtlicher elektronischer Medien in der 2. Hofpause außerhalb des Schulhauses gestattet. Voraussetzungen für die genannten individuellen Nutzungsmöglichkeiten elektronischer Medien sind folgende Verbindlichkeiten:

1. Die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sind zu wahren. Jeder Einzelne hat das Recht am eigenen Bild. Die Verbreitung von diesem durch andere Personen sowie von Aufzeichnungen des gesprochenen Wortes ohne Erlaubnis der betroffenen Person, ist verboten.
2. Niemand darf sich durch die Benutzung der Medien gestört fühlen.
3. Die Verbreitung verbotener Inhalte ist untersagt.
4. Lehrkräfte dürfen elektronische Medien in den Unterricht integrieren.


Bei einem Verstoß gegen die genannten Regelungen wird das Gerät nach Schulgesetz § 62 Abs. 2 Nr. 6 eingezogen und kann nach dem Unterricht bei dem/der Schulleiter/in abgeholt werden. Je nach Schwere und Form des Verstoßes können jedoch weitere Maßnahmen folgen.
Für die Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen stehen Schließfächer in  ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Fahrräder sollen an den Fahrradständern angeschlossen werden. Eine Haftung wird durch das Land Berlin nicht übernommen.
Grundsätzlich gilt: Nimm keine Wertsachen und größere Geldbeträge mit in die Schule, lasse sie auf keinen Fall in abgelegter Kleidung bzw. in Schultaschen. Die Schule kann keine Haftung übernehmen bzw. keinen Schadenersatz leisten.

Pausen

In den großen Pausen gehen alle Schüler auf den Hof.
Während der Pausen sind die Schüler der Obhut der Schule anvertraut und unterliegen damit deren Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Die Schüler der SEK I dürfen in den Pausen das Schulgelände nicht verlassen. Über Ausnahmen entscheidet der verantwortliche Lehrer unter Beachtung der Aufsichtspflicht im Einzelfall.
Für Schüler der SEK II gilt folgende Regelung:Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen
Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt in eigener Verantwortung das Schulgelände zu verlassen.
Für alle berechtigten Schüler gilt, dass sie im Besitz eines von der Schule ausgestellten Ausweises sein müssen. Bei Verlust des Ausweises muss eine Schutzgebühr von 5 € an den Förderverein gezahlt werden.
Der Wechsel der Unterrichtsräume findet nach den großen Pausen statt.
Bei Regenpausen bleiben die Schüler im Gebäude. Der Raumwechsel erfolgt sofort.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet und auch auf den Gehwegen vor der Schule nicht erwünscht.
Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.

 

Mehrzweckhalle

Der Mehrzweckraum ist für Schüleraufenthalt, Esseneinnahme und Standort der Cafeteria gedacht. In der Essenpause halten sich nur Schüler dort auf, die an der Essenversorgung teilnehmen oder käuflich etwas erwerben.

 

Sanktionen

Schüler, die gegen die Regeln der Schule verstoßen, werden zur Verantwortung gezogen.

Bei Verschmutzung, Beschädigung oder Zerstörung von Schuleigentum ist der Schüler verpflichtet, während des Nachbleibens den Schaden zu beheben bzw. alles für die Wiedergutmachung Mögliche zu tun.

Die Hausordnung zum Herunterladen.