Wahlpflicht 7. & 8. Klasse

 

Wahlpflicht 9. & 10. Klasse

 

Information zu Fremdsprachen

Eine Fremdsprache kann in den Schuljahren 7 und 11 angewählt werden; spätestens für das Abitur muss diese dann verpflichtend belegt werden. Um sich auch in Französisch oder Spanisch im Abitur prüfen lassen zu können, muss diese mindestens 4 Jahre (also ab Klasse 7) belegt werden.